Langjährige Freiheitsstrafe für einen «Magnetiseur» bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines selbsternannten Heilers zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten bestätigt. Der im Kanton Waadt tätig gewesene Mann nutzte verzweifelte Patientinnen finanziell und sexuell aus. (Urteil 6B_1468/2021)
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