Wettbewerbsabsprachen: Zulässige Unterlassungsanordnung an Implenia
BGer – Nach den illegalen Wettbewerbsabsprachen im Kanton Graubünden hat die Weko dem Bauunternehmen Implenia Schweiz zurecht konkrete Handlungsverbote auferlegt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Unternehmens abgewiesen, das die Massnahme als unverhältnismässig kritisierte. (Urteil 2C_782/2021)
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