Betreuungsunterhalt zu Lasten des rechtlichen Stiefelters?
Erläuterung und Würdigung des Bundesgerichtsentscheids BGer 5A_382/2021 vom 20. April 2022
Das Bundesgericht stellt sich im zur Publikation vorgesehenen Urteil 5A_382/2021 vom 20. April 2022 auf den Standpunkt, der Anspruch eines vorehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt entfalle, wenn der rechtliche Stiefelter in einer Fortsetzungsfamilie nach Absprache der Ehegatten für die Lebenshaltungskosten des obhutsberechtigten Elters aufkomme. Damit spricht es sich unter gewissen Voraussetzungen für den Vorrang der ehelichen gegenüber der elterlichen Unterhaltspflicht aus. Der Beitrag enthält eine Zusammenfassung und kritische Würdigung dieses Urteils.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Wegfall Betreuungsunterhalt bei (Wieder-)Verheiratung des obhutsberechtigten Elters
- 2.1. Sachverhalt
- 2.2. Erwägungen des Bundesgerichts
- 3. Bemerkungen
- 3.1. Würdigung
- 3.2. Ausblick
- 4. Fazit
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