Genfer Wassersportler wegen eines elektrischen Surfbretts gebüsst
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfers abgewiesen, der wegen der Benützung eines so genannten eFoil auf dem Genfersee gebüsst wurde. Dieses mit einem Elektromotor ausgestattete Surfbrett darf als Wasserfahrzeug mit Motor betrachtet werden. (Urteil 6B_315/2022)
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