Mehrjährige Freiheitsstrafe für Bankomat-Sprenger von Schaffhausen
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat den Bankomaten-Sprenger von Schaffhausen zu einer Freiheitsstrafe von 52 Monaten und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 39-jährige Mann wurde der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht und weiterer Delikte für schuldig befunden. (Urteil SK.2022.37)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare