Zitiervorschlag: Jurius, Fall Pierre Maudet, in: Jusletter 21. November 2022
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf im Fall Pierre Maudet teilweise gut, hebt den angefochtenen Entscheid auf und weist die Sache zurück ans Kantonsgericht. In Bezug auf die Reise nach Abu Dhabi hebt es die Freisprüche von Pierre Maudet und Patrick Baud-Lavigne vom Vorwurf der Vorteilsannahme und von Magid Khoury und Antoine Daher vom Vorwurf der Vorteilsgewährung auf. Dagegen bestätigt es die Freisprüche der Betroffenen in Bezug auf die Finanzierung einer Umfrage. (Urteil 6B_220/2022)
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