Genfer Initiative «für eine demokratischere Stadtentwicklung» gültig
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde im Zusammenhang mit der teilweisen Ungültigerklärung der Genfer Initiative «für eine demokratischere Stadtentwicklung» gut. Die mit der Initiative unter anderem geforderte Gemeindeabstimmung bedarf keiner Grundlage in der Kantonsverfassung. Die Initiative erweist sich damit auch in diesem Punkt als gültig. (Urteil 1C_638/2021)
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