La fouille corporelle n’était pas justifiée
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Mannes teilweise gut, der sich einer Leibesvisitation durch die Genfer Polizei unterziehen musste. Diese Massnahme sei nicht verhältnismässig: Der Beschuldigte war just nach einem Einbruch in ein Geschäft verhaftet worden und hatte sich kooperativ verhalten. (Urteil 1B_178/2022) (cs)
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