Landesverweisung für straffälligen Flüchtling unzureichend geprüft
BGer – Das Freiburger Kantonsgericht muss die Landesverweisung für einen Syrer nochmals überprüfen. Es berücksichtigte bei seinem Entscheid nicht, dass der Mann in der Schweiz als Flüchtling anerkannt wurde. Die Landesverweisung wurde bei der Verurteilung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeordnet. (Urteil 6B_1015/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare