Langjährige Freiheitsstrafe für Einbruch in Genfer Villa bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Nordmazedoniers abgewiesen, der von der Genfer Justiz zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 2 Monaten verurteilt wurde. Der Mann war der Drahtzieher eines brutalen Einbruchs in eine Villa in Châtelaine (GE) im August 2017. Nach Verbüssung seiner Strafe wird er für sieben Jahre des Landes verwiesen. (Urteil 6B_1055/2021)
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