Jusletter

Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fernmeldenetzen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
  • Zitiervorschlag: Jurius, Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fernmeldenetzen, in: Jusletter 21. November 2022
Ab 2023 müssen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten die Nationale Alarmzentrale informieren, wenn eine Störung in ihrem Fernmeldenetz mindestens 10’000 Personen betreffen könnte. Die Anbieterinnen von Internetzugängen wiederum müssen ihre Sicherheitsmassnahmen gegen unbefugte Manipulationen von Fernmeldeanlagen verstärken. Ausserdem wird die Sicherheit von 5G-Netzen erhöht. Diese Verbesserungen sind in der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste verankert, die der Bundesrat am 16. November 2022 verabschiedet hat. Die neuen Bestimmungen werden am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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