Postauto-Affäre: Beschwerde eines Ex-Kaders abgewiesen
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines ehemaligen Kadermitglieds der Postauto AG abgewiesen. Der Mann kritisierte die Ernennung von zwei Mitgliedern der eidgenössischen Steuerverwaltung als Leiter der Untersuchung, die gegen das Transportunternehmen geführt wird. Diese Beamten ersetzten im Jahr 2021 die zwei ursprünglich eingesetzten Verfahrensleiter. (Beschluss BV.2022.17)
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