Jusletter

Renten der Unfallversicherung werden der Teuerung angepasst

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Renten der Unfallversicherung werden der Teuerung angepasst, in: Jusletter 21. November 2022
Wer eine Invaliden- oder Hinterlassenenrente der obligatorischen Unfallversicherung bezieht, erhält ab dem 1. Januar 2023 eine Teuerungszulage. Diese Zulage beläuft sich je nach Unfalljahr auf mindestens 2.8 % der Rente. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2022 einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt.

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