Renten der Unfallversicherung werden der Teuerung angepasst
Wer eine Invaliden- oder Hinterlassenenrente der obligatorischen Unfallversicherung bezieht, erhält ab dem 1. Januar 2023 eine Teuerungszulage. Diese Zulage beläuft sich je nach Unfalljahr auf mindestens 2.8 % der Rente. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2022 einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt.
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