Tessiner Justiz muss Einsicht in Einstellungsverfügung gewähren
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Journalisten der Tessiner Tageszeitung La Regione gutgeheissen. Das kantonale Appellationsgericht wollte ihnen die Einsicht in die Einstellungsverfügung im Fall des emeritierten Rektors der theologischen Fakultät Lugano weitgehend verwehren. Das höchste Schweizer Gericht hat vorliegend einmal mehr die Wichtigkeit des Prinzips der Justizöffentlichkeit betont. (Urteil 1C_584/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare