Patrimoine bâti : Mels (SG) doit revoir sa copie
BGer – Das Bundesgericht gibt der Beschwerde zweier Kläger gegen die Teiländerung des Bebauungsplans von Mels (SG) teilweise statt. Die Lockerung der Beschränkungen für Baumassnahmen im Dorfkern sei aufgrund des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) nicht zulässig. Der Kanton verlangt von den Gemeinden, dass sie sich bis März 2023 an das Gesetz halten. (Urteil 1C_459/2020) (cs)
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