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Ambulant vor stationär: Bund und Kantone führen nur noch eine Liste
Rechtsgebiete:
Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
Zitiervorschlag: Jurius, Ambulant vor stationär: Bund und Kantone führen nur noch eine Liste, in: Jusletter 5. Dezember 2022
Seit 2019 gilt auf Bundesebene eine Liste mit sechs Gruppen von Eingriffen, die in der Regel nur noch vergütet werden, wenn sie ambulant durchgeführt werden, ausser es liegen besondere Umstände vor. Mehrere Kantone gehen noch weiter und führen auf ihren Listen zusätzliche Eingriffe auf. Ein Evaluationsbericht im Auftrag des BAG empfiehlt, dass die verschiedenen Listen schweizweit harmonisiert werden. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird entsprechend angepasst.