Aus dem Bundesgericht
Ausbau Glasfasernetz: Swisscom muss vorsorgliches Verbot der WEKO einhalten
Rechtsgebiete:
Wettbewerbsrecht, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
Zitiervorschlag: Jurius, Ausbau Glasfasernetz: Swisscom muss vorsorgliches Verbot der WEKO einhalten, in: Jusletter 5. Dezember 2022
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Swisscom im Zusammenhang mit der von der Wettbewerbskommission (WEKO) verhängten vorsorglichen Massnahme für den Ausbau des Glasfasernetzes ab. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem es das vorsorgliche WEKO-Verbot bestätigt hat, ist nicht willkürlich. (Urteil 2C_876/2021)