Entschädigung für missbräuchliche Kündigung ist steuerfrei
BGer – Die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bezahlte Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung ist steuerfrei. Die Entschädigung hat überwiegend den Charakter einer Genugtuungszahlung und zählt damit insgesamt zu den steuerfreien Einkünften. (Urteil 2C_546/2021)
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