Freiheitsstrafe von 13 Jahren für Ermordung einer betagten Frau
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 78-jährigen Mannes bestätigt, der vor 25 Jahren eine damals 87-Jährige in ihrer Zürcher Villa ermordete. Die Freiheitsstrafe von 13 Jahren ist eine Zusatzstrafe zur vom Regionalgericht Thun im Juni 2018 ausgefällten Freiheitsstrafe von sieben Jahren. (Urteil 6B_1073/2022)
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