Die Neuerteilung von Aufenthaltsbewilligungen und das Recht auf Privatleben
Das Bundesgericht stellt im zur Publikation vorgesehenen Urteil 2C_528/2021 vom 23. Juni 2022 klar, dass eine ausländische Person, deren migrationsrechtliche Bewilligung erloschen ist, bei der Wiedereinreise in die Schweiz aus dem Recht auf Privatleben keinen Aufenthaltsanspruch ableiten kann. Das Urteil steht exemplarisch für die begrenzte Berücksichtigung grundrechtsdogmatischer und methodischer Prinzipien in der migrationsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichts und gibt Anlass zu kritischen Bemerkungen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Erwägungen des bundesgerichtlichen Urteils
- 3. Bemerkungen
- 3.1. Eintretensprüfung: Was zeichnet die Situation des Beschwerdeführers aus?
- 3.2. «Die EMRK verschafft keinen Anspruch […]»: Abschied von einem Textbaustein?
- 3.3. Die Beschränkung des Privatlebens auf die andauernde Pflege von sozialen Beziehungen: eine inhaltlich und methodisch überzeugende Klarstellung der Rechtsprechung?
- 3.4. Das Verhältnis der EMRK zum Landesrecht: Absage an die PKK-Rechtsprechung?
- 4. Fazit
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