EU-Eisenbahnpaket behindert Gleichstellung
Auswirkungen der Umsetzung des 4. EU-Eisenbahnpakets auf das Behindertengleichstellungsrecht
Ende 2021 eröffnete das UVEK das Vernehmlassungsverfahren zum 2. Schritt der Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets. In den Unterlagen sucht man vergebens nach einer Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Vorliegender Beitrag zeigt auf, dass diese sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf das ideelle Verbandsbeschwerderecht weitgehend sind. Dieses Beispiel macht sichtbar, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei Gesetzes- und Verordnungsrevisionen trotz verfassungs- und völkerrechtlicher Verpflichtung nicht systematisch berücksichtigt werden und welche Folgen dies hat.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Umsetzung von EU-Recht im Eisenbahnrecht
- 1.1. Landesverkehrsabkommen und EU-Eisenbahnpakete
- 1.2. Nichtberücksichtigung des Behindertengleichstellungsrechts
- 2. Behindertengleichstellungsrechtliche Grundlagen
- 2.1. Recht auf Autonomie
- 2.2. Ideelles Verbandsbeschwerderecht
- 2.3. Einbezug von Menschen mit Behinderungen
- 3. Wegweisendes Bundesgerichtsurteil
- 3.1. Recht auf Autonomie als Teilgehalt von Art. 8 Abs. 2 BV
- 3.2. Zusätzliche Prüfung in Bezug auf autonome Benutzung
- 4. Auswirkungen des 4. EU-Eisenbahnpakets auf das Behindertengleichstellungsrecht
- 4.1. Vorgesehene Änderungen
- 4.2. Auswirkungen auf das Recht auf Autonomie
- 4.3. Auswirkungen auf das Verbandsbeschwerderecht
- 4.4. Auswirkungen auf den Einbezug von Menschen mit Behinderungen
- 4.5. Stellungnahme des Bundesrates
- 5. Zusammenfassung
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