Herausgabe von archivierten Jugendpersonal- und Patientenakten
BGer – Die Übergabe der Jugendpersonalakte der Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und der bei den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel geführten Patientenakten an das Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt greift in die Privatsphäre und das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beschwerdeführers ein, ist jedoch vorliegend konventions- und verfassungsmässig. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der betroffenen Person ab, soweit es darauf eintritt. (Urteil 2C_1024/2021)
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