Onlinehändler erhält keine Bewilligung für Nachtarbeit
BVGer – Einer der führenden Schweizer Onlinehändler erhält keine Bewilligung für Nacht- und Feiertagsarbeit. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Unternehmens abgewiesen. (Urteil B-467/2022)
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