Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht die teilrevidierte Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA. Sie präzisiert darin den Inhalt meldepflichtiger Derivatetransaktionen. Weiter aktualisiert sie den Katalog abrechnungspflichtiger Zinsderivate. Die teilrevidierte Verordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
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