Persönlichkeitsschutz im Verfahren der Eizellenspende
Bemerkungen zum Entscheid des Bundesgerichts 5A_817/2021, Urteil vom 17. Mai 2022
Zitiervorschlag: Jörg Paul Müller, Persönlichkeitsschutz im Verfahren der Eizellenspende, in: Jusletter 19. Dezember 2022
Der Entscheid wirft grundsätzliche Fragen im Bereich der künstlichen Fortpflanzung auf, die im Hinblick auf die pendente Gesetzgebung über die Eizellenspende in der Schweiz besonders aktuell sind. Im Urteil geht es um die Frage, wie weit der Schutz der Geheimsphäre der biologischen Mutter die Persönlichkeitsrechte (insbesondere die Redefreiheit) der Eizellenspenderin einschränken darf. Kann dieser generell verboten werden, Dritte über die Spende zu informieren? Die Antwort muss nach Ansicht des Autors durch Abwägung der sich gegenüberstehenden rechtlich geschützten Interessen der biologischen und der genetischen Mutter gesucht werden.