Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den (inzwischen aufgehobenen) Beschluss des Tessiner Staatsrats zur Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab. Der Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen ist aufgrund der seinerzeitigen Situation als verhältnismässig zu erachten. (Urteil 2C_886/2021)
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