Solothurn: Nachbesserungen bei automatisierter Fahrzeugfahndung
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde im Zusammenhang mit Änderungen des Solothurner Gesetzes über die Kantonspolizei teilweise gut. Es hebt unter anderem eine Bestimmung zur automatisierten Fahrzeugfahndung auf, die den Datenabgleich mit sämtlichen Personen- und Sachfahndungsregistern ermöglicht hätte. Überdies darf die automatisierte Fahrzeugfahndung nicht angeordnet werden, solange keine ergänzenden Regelungen zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzes in Kraft sind. (Urteil 1C_39/2021)
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