Keine Einbürgerung eines Franzosen wegen grober Verkehrsverletzung
BVGer – Ein seit rund 40 Jahren in der Schweiz lebender Franzose, der hier verschiedene Luxus-Hotels und Privatkliniken besitzt, wird nicht eingebürgert. Weil der Mann 2017 mit Tempo 80 statt der signalisierten 40 Kilometer pro Stunde durch eine Baustelle fuhr, durfte der Bund sein Gesuch abweisen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil F-5493/2021)
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