Energie: Bundesrat setzt Winterreserveverordnung in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung) gutgeheissen und per 15. Februar 2023 in Kraft gesetzt. Sie regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie von Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und WKK-Anlagen zur Stärkung der Winterstromversorgung in der Schweiz. Geprüft wird zudem die Einrichtung einer Verbrauchsreserve (gezielte Senkung der Nachfrage), die gegebenenfalls noch in diesem Jahr in die Verordnung aufgenommen wird.
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