Nach 40 Jahren Gefängnis: Keine bedingte Entlassung eines Mörders
BGer – Ein wegen Mordes verurteilter 78-Jähriger kommt auch nach 40 Jahren im Gefängnis nicht frei. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid der Waadtländer Justiz bestätigt. Der Mann ermordete seine Ehefrau und wurde dafür 1984 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. (Urteil 6B_1037/2022)
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