Jusletter

Widerstandsbekundungen urteilsunfähiger Erwachsener bei der Behandlung somatischer Erkrankungen

Eine zivilrechtliche Einordnung

  • Autor/Autorin: Elisabeth Suter
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte
  • DOI: 10.38023/ae7bad25-c422-4d8f-99ff-0e8e9d387c2f
  • Zitiervorschlag: Elisabeth Suter, Widerstandsbekundungen urteilsunfähiger Erwachsener bei der Behandlung somatischer Erkrankungen, in: Jusletter 30. Januar 2023
Ein urteilsunfähiger Patient ist nicht in der Lage, einem medizinischen Eingriff rechtsgültig zuzustimmen oder diesen in verbindlicher Weise abzulehnen. Die Urteilsunfähigkeit schliesst jedoch nicht immer auch die Fähigkeit des Urteilsunfähigen aus, sich hinsichtlich einer medizinischen Massnahme auf verbale oder non-verbale Weise ablehnend oder zustimmend zu äussern. Der Beitrag untersucht die Frage, wie sich die Widerstandsbekundung eines urteilsunfähigen Erwachsenen gegen die indizierte und vom Vertretungsberechtigten konsentierte Behandlung zivilrechtlich einordnen lässt bzw. wie damit dogmatisch und praktisch zufriedenstellend umgegangen werden könnte.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Illustration der Problematik
  • 3. Zivilrechtliche Einordnung de lege lata
  • 3.1. Vorbemerkungen
  • 3.2. Partizipationsrecht nach Art. 377 Abs. 3 ZGB
  • 3.2.1. Vorbemerkungen
  • 3.2.2. Auslegung
  • 3.2.3. Zwischenfazit
  • 3.3. Mutmasslicher Wille nach Art. 378 Abs. 3 ZGB
  • 3.3.1. Vorbemerkungen
  • 3.3.2. Auslegung
  • 3.3.3. Zwischenfazit
  • 3.4. Medizinische Massnahmen nach Art. 433 ff. ZGB
  • 3.4.1. Exkurs: Psyche-Soma-Dualismus und seine Konsequenzen
  • 3.4.2. Abgrenzungsproblematik
  • 3.4.3. Auslegung
  • 3.4.4. Zwischenfazit
  • 3.5. Mitwirkung der Erwachsenenschutzbehörde?
  • 3.5.1. Vorbemerkungen
  • 3.5.2. Auslegung
  • 3.5.3. Zwischenfazit
  • 4. Fazit und gesetzlicher Regelungsbedarf de lege ferenda

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