BAZG übernimmt den Erlass von Wegweisungsverfügungen im Kanton St. Gallen
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unterstützt den Kanton St. Gallen verstärkt bei der Bewältigung der irregulären Migration an der Ostgrenze. Bund und Kanton haben vereinbart, dass das BAZG im Kanton St. Gallen den Erlass von Wegweisungsverfügungen für rechtswidrig eingereiste Personen, die kein Asylgesuch in der Schweiz stellen wollen, vom Kanton St. Gallen übernimmt. Die Massnahme ist vorerst auf sechs Monate befristet.
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