Ferienanteil im laufenden Lohn bei Vollzeitanstellung
BGer – Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen. (Urteil 4A_357/2022)
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