SEM muss Gesuch eines Staatenlosen erneut überprüfen
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration muss das Gesuch eines aus Kasachstan stammenden Mannes um die Anerkennung von dessen Staatenlosigkeit erneut prüfen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil F-4508/2020)
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