Vollzug von Sanktionen für Übergangstäterinnen und Übergangstäter regeln
Straftaten von Personen, die vor und nach ihrem 18. Geburtstag ein Delikt begangen haben, werden künftig grundsätzlich getrennt beurteilt und sanktioniert. Dies hat das Parlament bereits beschlossen. Für den Fall, dass aufgrund dieser Trennung mehrere Sanktionen im Vollzug zusammentreffen, müssen das Vorgehen und die Zuständigkeiten geregelt werden. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 3. März 2023 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG) eröffnet. Sie dauert bis zum 12. Juni 2023.
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