Halbes Leben hinter Gittern: Verwahrter kommt nicht frei
BGer – Die Berner Justizvollzugsbehörden haben einen Verwahrten zu Recht nicht bedingt entlassen, obwohl der Mann bereits mehr als die Hälfte seines Lebens hinter Gittern verbracht hat. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Rückfallrisiko für Gewaltdelikte erachtet es als gegeben – insbesondere unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. (Urteil 6B_1068/2022)
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