Nach Todesdrohungen bleibt Beschuldigter in Untersuchungshaft
BGer – Ein Mann aus Lausanne, der im November damit drohte, 40 Menschen in einer Schule zu töten, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat dessen Beschwerde abgewiesen. Es hält die Haft für verhältnismässig, solange sich die psychiatrischen Experten nicht zum Risiko einer Tatbegehung geäussert haben. (Urteil 1B_79/2023)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare