Jusletter

Führerausweisentzug wegen Rechtsüberholens auf der Autobahn durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen

  • Autor/Autorin: Hans Giger
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • DOI: 10.38023/a8795918-80b0-46f8-83a2-5987a0758b6c
  • Zitiervorschlag: Hans Giger, Führerausweisentzug wegen Rechtsüberholens auf der Autobahn durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen, in: Jusletter 27. März 2023
Nach neuer bundesgerichtlicher Rechtsprechung in BGer 1C_626/2021 vom 3. November 2022 führt das Rechtsüberholen nicht mehr in jedem Fall zum Führerausweisentzug. Allerdings seien diese Ausnahmen zurückhaltend anzuwenden und der Beschuldigte auf Grund des Übertretungstatbestandes (1 OBV 314 Ziff. 3) zu verurteilen; dies, obwohl gemäss dem in der Verordnung vom 20. Mai 2020, in Kraft seit 1. Januar 2021 (AS 2020 2139), eingefügten normativen Text von Art. 36 Abs. 5 VRV das Ausschwenken und Wiedereinbiegen nicht unter Strafe gestellt ist: «Der Fahrzeugführer darf jedoch mit der gebotenen Vorsicht rechts an anderen Fahrzeugen vorbeifahren.»

Inhaltsverzeichnis

  • I. Tatbestandsanalyse
  • II. Rechtliche Analyse
  • A. Bisherige Rechtsprechung
  • B. Änderung der gesetzlichen Ausgangslage
  • C. Anpassung der Rechtsprechung
  • III. Rechtliche Würdigung der Praxis
  • A. Ausgangslage
  • B. Kritische Würdigung
  • 1. Grundsätzliche Bemerkungen
  • 2. Analyse der Grundsatzentscheidung über die Anpassung der Praxis
  • 3. Widersprüchlichkeit in der bundesgerichtlichen Argumentation im Hinblick auf Art. 36 Abs. 5 VRV
  • IV. Folgerung

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