L’enregistrement de l’appel d’un détenu peut être exploité
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Inhaftierten gegen den Mitschnitt eines Telefongesprächs aus einem Waadtländer Gefängnis ab. Der Mann war ordnungsgemäss darüber informiert worden, dass sein Gespräch möglicherweise abgehört wird. (Urteil 1B_452/2022) (cs)
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