Jusletter

Abschluss der Sachverhaltsabklärung bei einem Inkasso- und Bonitätsunternehmen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Abschluss der Sachverhaltsabklärung bei einem Inkasso- und Bonitätsunternehmen, in: Jusletter 15. Mai 2023
Der EDÖB hat die Sachverhaltsabklärung bei einem Inkasso- und Bonitätsunternehmen abgeschlossen. Das untersuchte Unternehmen erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Massnahmen zur Gewährleistung der Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Daten sowie die Anforderungen an die Berichtung und Löschung von falschen Daten. Das Instrument der sogenannten «negativen Haushaltstreffer» erwies sich hingegen als unzulässig. Aus diesem Grund hat der EDÖB dem Unternehmen im Schlussbericht empfohlen, Bonitätsauskünfte gestützt auf «negative Haushaltstreffer» einzustellen. Das Unternehmen hat die Empfehlung angenommen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.