Bundesrat setzt zusätzliche Bestimmungen im Datenschutzrecht in Kraft
Mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) wählt künftig nicht mehr der Bundesrat den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten oder die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, sondern das Parlament. Um dieses Arbeitsverhältnis zu regeln, wurden verschiedene Bestimmungen angepasst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 beschlossen, diese Änderungen zeitgleich mit dem nDSG auf den 1. September 2023 in Kraft zu setzen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare