Zwei Transport-Unternehmen wegen zu langer Arbeitszeiten gebüsst
BVGer – Zwei Transport-Unternehmen haben mit einer Normalarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche die branchenüblichen Arbeitsbedingungen verletzt. Sie müssen Bussen von total rund 150’000 Franken bezahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteile A-3646/2021 und A-4383/2021)
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