Jusletter

Zwei Transport-Unternehmen wegen zu langer Arbeitszeiten gebüsst

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Zwei Transport-Unternehmen wegen zu langer Arbeitszeiten gebüsst, in: Jusletter 15. Mai 2023
BVGer – Zwei Transport-Unternehmen haben mit einer Normalarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche die branchenüblichen Arbeitsbedingungen verletzt. Sie müssen Bussen von total rund 150’000 Franken bezahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteile A-3646/2021 und A-4383/2021)

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