StPO-Revision: Wegfall der Bundesgerichtsbeschwerde gegen Entsiegelungsentscheide?
Entsiegelungsentscheide des Zwangsmassnahmengerichts können aktuell direkt an das Bundesgericht weitergezogen werden. Der im Rahmen der StPO-Revision angepasste Art. 80 Abs. 2 BGG schliesst Zwangsmassnahmengerichte neu als zulässige Vorinstanzen des Bundesgerichts aus. Das ist sinnvoll, hat das Parlament doch im Strafprozessrecht nunmehr fast überall den doppelten Instanzenzug eingeführt. Entsiegelungsentscheide sind aber weiterhin «endgültig», also nicht einem Weiterzug an die kantonale Beschwerdeinstanz zugänglich. Ist die Bundesgerichtsbeschwerde daher inskünftig ausgeschlossen oder liegt vielmehr ein gesetzgeberisches Versehen vor?
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangspunkt
- II. Gesetzgeberisches Versehen?
- III. Künftiger Ausschluss der Bundesgerichtsbeschwerde?
- IV. Obergerichte als Entsiegelungsinstanz?
- V. Prognose und Schluss
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