Übernahme der CS durch die UBS – Der Versuch einer wettbewerbsrechtlichen Einordnung
Der 19. März 2023 dürfte in die Geschichtsbücher des Schweizer Finanzplatzes eingehen: Am Sonntagabend gerade noch vor Eröffnung der asiatischen Börsen gab der Bundesrat an einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der FINMA, der SNB und Vertretern der beiden involvierten Schweizer Grossbanken die Übernahme der CS durch die UBS bekannt. Nach einem Jahrzehnt anhaltender Skandale und Kursverluste markierte dies das Ende der CS als eigenständiges Unternehmen. Der Zusammenschluss der beiden grössten Schweizer Banken wirft aus rechtlicher Sicht Fragen auf. Im Sinne eines Diskussionsbeitrages legen die Autoren nachfolgend ausgewählte wettbewerbsrechtliche Fragen und das Verhältnis zur prudentiellen Aufsicht dar.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Hintergrund
- 2. Grundlagen der Schweizer Zusammenschlusskontrolle im Allgemeinen
- 2.1. Meldepflicht (Aufgreifschwellen)
- 2.2. Interventionsmöglichkeiten (Eingriffsschwelle)
- 3. Beurteilung der CS-Übernahme
- 3.1. Sondernorm für Banken gemäss Art. 10 Abs. 3 KG
- 3.2. Art. 10 Abs. 3 KG – Was ist klar?
- 3.3. Art. 10 Abs. 3 KG – Was ist unklar bzw. umstritten?
- 3.3.1. Sanierungsfusion als Voraussetzung für die Kompetenzattraktion?
- 3.3.2. Notwendigkeit des Gläubigerschutzes als Voraussetzung für die Kompetenzattraktion?
- 3.3.3. Was ist das anwendbare Verfahrensrecht?
- 3.3.4. (Nachträgliche) Eingriffsmöglichkeiten im Fall der CS-Übernahme?
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