Berufungskammer hebt Urteil gegen Finanzjongleur Homm auf
Strafprozessrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Berufungskammer hebt Urteil gegen Finanzjongleur Homm auf, in: Jusletter 18. September 2023
BStGer – Der Prozess gegen den früheren deutschen Hedgefonds-Manager Florian Homm muss wiederholt werden. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat ihn und die drei weiteren Angeklagten nicht korrekt zur Hauptverhandlung vorgeladen. Dies hat die Berufungskammer entschieden und das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. (Entscheid CA.2022.18)
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