Berufungskammer hebt Urteil gegen Finanzjongleur Homm auf
BStGer – Der Prozess gegen den früheren deutschen Hedgefonds-Manager Florian Homm muss wiederholt werden. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat ihn und die drei weiteren Angeklagten nicht korrekt zur Hauptverhandlung vorgeladen. Dies hat die Berufungskammer entschieden und das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. (Entscheid CA.2022.18)
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