Verfahren zu einer E-Mail an russische Botschaft eingestellt
Strafrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Verfahren zu einer E-Mail an russische Botschaft eingestellt, in: Jusletter 18. September 2023
BStGer – Eine unüberlegt versendete E-Mail an die allgemeine Adresse der russischen Botschaft bleibt für den im Kanton Zürich wohnenden Absender ohne Folgen. Der angeschriebene Botschafter stellte keinen gültigen Strafantrag wegen Drohung, wie das Bundesstrafgericht festhält. Und die Bundesanwaltschaft wies ihn nicht innert Frist darauf hin. (Entscheid BB.2022.134)
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