Aus dem Bundesgericht

Löhne ausgebeuteter Arbeiter fallen nicht unter Opferhilfegesetz

Jurius
Jurius
Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht

Zitiervorschlag: Jurius, Löhne ausgebeuteter Arbeiter fallen nicht unter Opferhilfegesetz, in: Jusletter 13. November 2023

BGer – Ein geprellter ukrainischer Arbeiter hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung ausstehender Löhne aus der Opferhilfe, auch wenn sein Arbeitgeber wegen Menschenhandels verurteilt wurde. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das nicht bezahlte Salär sei ein wirtschaftlicher Schaden, der nicht unter das Opferhilfegesetz falle. (Urteil 1C_19/2023)


Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Für Campus registrieren? Mehr dazu
Login Poster