Aus dem Bundesgericht
Keine Entlassung eines Verwahrten nach 37 Jahren hinter Gittern
Rechtsgebiete:
Strafrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Keine Entlassung eines Verwahrten nach 37 Jahren hinter Gittern, in: Jusletter 20. November 2023
BGer – Ein heute 62-Jähriger bleibt auch nach rund 37 Jahren in Gefangenschaft verwahrt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann wird als gefährlich eingeschätzt. Er ermordete 1986 im Kanton Luzern eine im fünften Monat schwangere Frau. (Urteil 7B_356/2023)