Wissenschaftliche Beiträge DOI: 10.38023/8061bd7f-7a4e-4351-9454-11feb7c29fd9

Prozessuale Aspekte der Einrede des nicht erfüllten Vertrages

Christian Josi
Christian Josi
Rechtsgebiete:

Kaufrecht, OR besonderer Teil, Zivilprozessrecht

Zitiervorschlag: Christian Josi, Prozessuale Aspekte der Einrede des nicht erfüllten Vertrages, in: Jusletter 20. November 2023

Wer vom Schuldner Geld erhalten will, muss zuerst selbst erfüllen oder die Erfüllung anbieten. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäss Art. 82 OR zwingt den Gläubiger auch zur Prozessführung über seine eigene Leistungspflicht. Der Autor beleuchtet die prozessualen Folgen dieser Erweiterung des Prozessgegenstands, insbesondere für Rechtsbegehren, Beweislast, Rechtskraft und Vollstreckung.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Natur des Leistungsverweigerungsrechts
    • 1. Einrede, nicht Einwendung
    • 2. Materiellrechtliche Einrede, nicht prozessrechtliche Erklärung
  • III. Einrede im Prozess
    • 1. Einrede im Erkenntnisverfahren
    • 2. Einrede im Vollstreckungsverfahren
  • IV. Rechtsbegehren
    • 1. Geltung des Dispositionsgrundsatzes
    • 2. Rechtsbegehren der anspruchsberechtigten Person
      • 2.1. Verurteilung zur Zahlung
      • 2.2. Verurteilung zur Zahlung Zug um Zug
      • 2.3. (Negative) Feststellungsklage
    • 3. Rechtsbegehren der einredeberechtigten Person
      • 3.1. Abweisung
      • 3.2. Verurteilung zur Leistung Zug um Zug
      • 3.3. Widerklage
  • V. Behauptungs- und Beweislast
    • 1. Klagende Partei (Gläubiger)
    • 2. Beklagte Partei (Schuldner)
  • VI. Rechtskraft des Entscheids
    • 1. Formelle und materielle Rechtskraft
    • 2. Reichweite der materiellen Rechtskraft und Einrede des nicht erfüllten Vertrages
      • 2.1. Problemstellung
      • 2.2. Verpflichtung zur Leistung Zug um Zug
      • 2.3. Verpflichtung zur Bezahlung
      • 2.4. Klageabweisung
    • 3. Reichweite der Rechtskraft und Gültigkeit des Vertrags
    • 4. Sonderfall: Aberkennungsklage
  • VII. Vollstreckung eines Urteils auf Leistung Zug um Zug
    • 1. Erfordernis der Bestimmtheit der Gegenleistung
    • 2. Bindung des Vollstreckungsgerichts an das Urteilsdispositiv
    • 3. Nachweis der Leistungserbringung mittels sofort greifbarer Beweismittel
      • 3.1. Definitive Rechtsöffnung
      • 3.2. Realvollstreckung
    • 4. Nachverfahren
  • VIII. Prozesskosten
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