Aus dem Bundesstrafgericht
Keine Strafakten für Administrativuntersuchung im Fall Xplain
Rechtsgebiete:
Strafrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Keine Strafakten für Administrativuntersuchung im Fall Xplain, in: Jusletter 29. Januar 2024
BStGer – Unterlagen der Bundesanwaltschaft aus der Strafuntersuchung zum Datenabfluss bei der IT-Dienstleisterin Xplain dürfen nicht an die für die Administrativuntersuchung eingesetzte Anwaltskanzlei weitergegeben werden. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden. (Urteil BB.2023.181)